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Es ist angezeigt, Wettbewerbsregeln für die Erzeugung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen festzulegen und dabei den besonderen Merkmalen des Fischerei- und des Aquakultursektors Rechnung zu tragen, einschließlich der Fragmentierung des Sektors, der Tatsache, dass Fisch eine gemeinsame Ressource ist, sowie der großen Zahl von Einfuhren, für die dieselben Regeln wie für die Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur der Union gelten sollten. Im Interesse der Vereinfachung sollten die betreffenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006 des Rates in die vorliegende Verordnung übernommen werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1184/2006 sollte daher nicht länger für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur gelten.
Erzeugnisse der Fischereiaquatische Organismen, die eingesammelt oder gefangen werden, oder davon abgeleitete Erzeugnisse gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr.…
Die Wettbewerbsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors in der Union muss gestärkt und eine Vereinfachung ist erforderlich, um eine bessere Verwaltung der…
Die Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates muss in Anbetracht der Mängel, die bei der Anwendung der zurzeit geltenden Marktbestimmungen festgestellt wurden, der…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 können in der Gemeinschaft gemeinsame Vermarktungsnormen für Fischereierzeugnisse festgelegt werden, um insbesondere den…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Errichtung der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, wegen des…
Im Sinne dieser Verordnung sind Fischereierzeugnisse und Aquakulturerzeugnisse die von Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.