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Eine Bestandsbewirtschaftung auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten erfordert vereinheitlichte, zuverlässige und akkurate Datenreihen. Die Mitgliedstaaten sollten daher Daten zu Flotten und ihren Fangtätigkeiten sammeln, insbesondere biologische Daten zu Fängen einschließlich Rückwürfen sowie Daten aus Erhebungen zur Bestandslage und zu den potenziellen ökologischen Auswirkungen der Fangtätigkeiten auf das Meeresökosystem. Die Mitgliedstaaten sollten die erhobenen Daten verwalten und den Endnutzern und anderen interessierten Parteien verfügbar machen. Zudem sollten die Mitgliedstaaten untereinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, um ihre Datenerhebung zu koordinieren. Gegebenenfalls sollten die Mitgliedstaaten bei der Datenerhebung auch mit Drittländern zusammenarbeiten. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission einen Jahresbericht über ihre Datenerhebung übermitteln, der veröffentlicht wird.
Die Mitgliedstaaten erheben und verwalten die für das Fischereimanagement erforderlichen biologischen, ökologischen, technischen und sozioökonomischen Daten im…
Die Mitgliedstaaten sollten mehrjährige nationale Programme für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Fischereidaten im Einklang mit dem mehrjährigen…
Für die Bewirtschaftung der gemeinschaftlichen Fischbestände werden genaue und termingerecht übermittelte Statistiken über die Fänge von Fischereifahrzeugen der…
Da die Freizeitfischerei wesentliche Auswirkungen auf die Fischereiressourcen haben kann, sollten die Mitgliedstaatengewährleisten, dass sie in einer Weise…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Ergebnisse der Datenerhebung aufgrund der Überwachung einer repräsentativen Stichprobe von geschlachteten…
Die Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage ihrer Bewertungen des Gleichgewichts zwischen der Fangkapazität ihrer Flotten und den ihnen zur Verfügung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.