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Die Mitgliedstaaten sollten Mindestangaben über die Merkmale und Tätigkeiten der Fischereifahrzeuge der Union unter ihrer Flagge aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen sollten der Kommission zur Überwachung der Größe der einzelstaatlichen Flotten zugänglich gemacht werden.
Die Mitgliedstaaten fordern die Staatsangehörigen auf, jede ihnen vorliegende Information zu rechtlichen, wirtschaftlichen oder finanziellen Beteiligungen an…
Jeder Mitgliedstaat bewahrt die von Vertretern der Behörden von Drittländern erstellten Inspektions- und Überwachungsberichte zu Fischereifahrzeugen unter…
Die Mitgliedstaaten führen Aufzeichnungen über die Eigentumsverhältnisse, die technischen Daten der Fischereifahrzeuge und Fanggeräte sowie über die Tätigkeiten…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Fischereifahrzeuge der Union unter ihrer Flagge, die außerhalb der Unionsgewässer Fischfang betreiben, in der Lage sind,…
Die Mitgliedstaaten sollten ermächtigt werden, Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für Bestände in Unionsgewässern zu erlassen, die ausschließlich…
Die Mitgliedstaaten sollten die Tätigkeiten ihrer Fischereifahrzeuge innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsgewässer überwachen. Zur Erleichterung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.