Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Bezugsjahr ist 2013, 2014 oder 2015.
Bei der Bezugsgesamtheit handelt es sich um alle in privaten Haushalten lebenden Personen ab 15 Jahren, deren üblicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Datenerhebung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats liegt.
Die Datenerhebung erstreckt sich über mindestens drei Monate, wobei mindestens ein Monat im Herbst liegen muss (September bis Dezember).
Die Statistiken gemäß Absatz 1 beziehen sich auf Bezugszeiträume eines Kalenderjahrs und werden der Kommission innerhalb von sechs Monaten nach Ende des…
Bezugszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in dieser Verordnung festgelegten Daten innerhalb von 24…
Damit die Vergleichbarkeit der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten gewährleistet ist und verlässliche Übersichten auf Gemeinschaftsebene angefertigt…
Für alle nach dieser Verordnung zu liefernden Daten beginnt der erste Bezugszeitraum am 1. Januar 2012, sofern nichts anderes festgelegt ist.
„Bezugsjahr“ einen Bezugszeitraum von einem Kalenderjahr;
Das erste Bezugsjahr, für das umfassende Daten über Nettosozialschutzleistungen erfasst werden, ist das Jahr 2010.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.