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Die qualitätsbezogenen Referenz-Metadaten werden gemäß dem von der Kommission (Eurostat) vorgegebenen und mit den Mitgliedstaaten vereinbarten Standard des Europäischen Statistischen Systems übermittelt.
Die Mitgliedstaaten liefern der Kommission (Eurostat) diese Metadaten spätestens zwei Monate nach Übermittlung der Mikrodaten.
Die Mitgliedstaaten übermitteln die laut dieser Verordnung erforderlichen Mikrodaten (fertiggestellt, geprüft und gewichtet) und qualitätsbezogenen…
Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission (Eurostat) unter Verwendung der Standards des Europäischen Statistischen Systems Bericht über die…
Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten und Metadaten gemäß einem von der Kommission (von Eurostat) vorgegebenen Standardaustauschformat innerhalb von 18…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die Daten und Metadaten in einem Format und innerhalb von Übermittlungsfristen, die nach dem in…
Die Mitgliedstaaten liefern der Kommission (Eurostat) die gemäß dieser Verordnung erforderlichen endgültigen, validierten und aggregierten Daten und die gemäß…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission (Eurostat) die Metadaten über die Themen gemäß Anhang II vor.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.