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Die Mitgliedstaaten übermitteln die laut dieser Verordnung erforderlichen Mikrodaten (fertiggestellt, geprüft und gewichtet) und qualitätsbezogenen Referenz-Metadaten gemäß einem von der Kommission (Eurostat) vorgegebenen Standardaustauschformat. Mikrodaten und qualitätsbezogene Referenz-Metadaten werden über das zentrale Dateneingangsportal übermittelt.
Die Mikrodaten werden bis spätestens 30. September 2015 oder neun Monate nach dem Ende des Zeitraums der nationalen Datenerhebung, soweit die Befragung über Dezember 2014 hinaus durchgeführt wird, zur Verfügung gestellt.
Die Mitgliedstaaten übermitteln die laut dieser Verordnung erforderlichen aggregierten Daten oder Mikrodaten (fertiggestellt, validiert und angenommen) und die…
Die Mitgliedstaaten liefern der Kommission (Eurostat) diese Metadaten spätestens zwei Monate nach Übermittlung der Mikrodaten.
Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten und Metadaten gemäß einem von der Kommission (von Eurostat) vorgegebenen Standardaustauschformat innerhalb von 18…
Die Mitgliedstaaten übermitteln die gemäß dieser Verordnung erforderlichen Daten und Metadaten in elektronischer Form in einem zwischen der Kommission…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die Daten und Metadaten in einem Format und innerhalb von Übermittlungsfristen, die nach dem in…
Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission (Eurostat) die nach dieser Verordnung verlangten Daten und Metadaten gemäß den von der Kommission (Eurostat)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.