Erwägungsgrund 11 32019R1700
Im Jahr 2011 hat der durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzte Ausschuss für das Europäische Statistische System (ESS-Ausschuss) das Wiesbadener Memorandum über die Neukonzeption der Haushalts- und Sozialstatistiken verabschiedet, demzufolge europäische Erhebungen, die Daten über Personen und Haushalte liefern, gestrafft und diese sozialstatistischen Kernerhebungen zusätzlich mit weniger häufig stattfindender Mikrodaten-Erhebung ergänzt werden sollten. Überdies sollte der Zugang zu Verwaltungsdaten verbessert und die Wiederverwendung vorhandener Datenquellen sowie der Zugang zu neuen Datenquellen auf Unionsebene und auf nationaler entwickelt werden.