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Die Mitgliedstaaten übermitteln die nach dieser Verordnung erforderlichen und vorgeprüften Mikrodaten (ohne direkte Identifizierung, aber einschließlich der Gewichtungsfaktoren) gemäß einem von der Kommission (Eurostat) vorgegebenen Standardformat für den Datenaustausch. Die Daten werden Eurostat über die zentrale Dateneingangsstelle bereitgestellt, damit die Kommission (Eurostat) die Daten elektronisch abrufen kann.
Die Mitgliedstaaten übermitteln die vorgeprüften Mikrodaten binnen neun Monaten nach dem Ende des Zeitraums der nationalen Datenerfassung.
Die Mitgliedstaaten übermitteln die laut dieser Verordnung erforderlichen Mikrodaten (fertiggestellt, geprüft und gewichtet) und qualitätsbezogenen…
Die Mitgliedstaaten übermitteln die laut dieser Verordnung erforderlichen aggregierten Daten oder Mikrodaten (fertiggestellt, validiert und angenommen) und die…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) über sichere Übermittlungssysteme für jeden Datensatz vorgeprüfte Mikrodaten ohne direkte Kennung.
Die Mitgliedstaaten liefern der Kommission (Eurostat) diese Metadaten spätestens drei Monate nach Übermittlung der vorgeprüften Mikrodaten.
Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten und Metadaten gemäß einem von der Kommission (von Eurostat) vorgegebenen Standardaustauschformat innerhalb von 18…
Die Mitgliedstaaten übermitteln die gemäß dieser Verordnung erforderlichen Daten und Metadaten in elektronischer Form in einem zwischen der Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.