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Es wird darauf hingewiesen, dass Artikel 6 Absatz 1 des Protokolls auf die Mitglieder der Organe der Union und die Bediensteten der Union Anwendung findet, die entweder dem Statut der Beamten oder den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union unterliegen.
Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Gemeinschaften gilt für folgende Gruppen: a) Beamte, die unter das Statut der Beamten der…
Die Bestimmungen des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen…
Die im Statut und in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten verwendeten Begriffe sind dem Vertrag über die Europäische Union und dem…
Der Europol-Beschluss sieht weiterhin vor, dass das Statut der Bediensteten von Europol und andere einschlägige Instrumente weiterhin für die Mitglieder des…
Für das Personal des Instituts gelten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten…
Die Vorschriften und Regelungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften gelten für das Amt. Daher sind die jüngsten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.