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In Artikel 6 Absatz 1 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“) ist vorgesehen, dass der Rat die Form der Laissez-Passer (Ausweise) bestimmt, die von den Behörden der Mitgliedstaaten als gültige Reisedokumente anerkannt werden.
Der von den Vereinten Nationen ausgestellte Passierschein mit der Bezeichnung Laissez-Passer wird als gültiger Reiseausweis, der einem Pass gleichwertig ist,…
Ausweise, die auf Grund des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember…
Die Laissez-Passer werden von den Behörden der Mitgliedstaaten als gültige Reisedokumente anerkannt. Die Kommission sollte von der gemäß Artikel 6 Absatz 2 des…
Insbesondere sollte die Form der Laissez-Passer mit den Sicherheitsstandards und technischen Spezifikationen übereinstimmen, die für von den Mitgliedstaaten…
Um sicherzustellen, dass einheitliche Bedingungen für künftige Sicherheitsstandards und technische Spezifikationen für von den Mitgliedstaaten ausgestellte…
Die Mitgliedstaaten stellen ihren Staatsangehörigen gemäß ihren Rechtsvorschriften einen Personalausweis oder einen Reisepass aus, der ihre Staatsangehörigkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.