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Von der ständigen Politik der Kommission, keine staatlichen Betriebsbeihilfen für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von unter Anhang I des Vertrags fallenden landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu genehmigen, kann abgewichen werden, um die spezifischen Sachzwänge der landwirtschaftlichen Erzeugung in den Regionen in äußerster Randlage auszugleichen, die sich aus deren extremer Abgelegenheit, insbesondere ihrer äußersten Randlage, Insellage, geringen Fläche, schwierigen Relief- und Klimabedingungen sowie deren wirtschaftlichen Abhängigkeit von einigen wenigen Erzeugnissen ergeben. Die landwirtschaftliche Erzeugung ist von entscheidender Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufschwung und den Verbleib der Bevölkerung in den ländlichen Gebieten, und die ländlichen Gebiete in äußerster Randlage sind von der Alterung der Bevölkerung, der geringen Bevölkerungsdichte und — in einigen Gebieten — von Entvölkerung besonders stark betroffen.
Für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung der unter Anhang I des Vertrags fallenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse, auf die die Artikel 107, 108 und 109…
Für die Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung und Beförderung der unter Anhang I des Vertrags fallenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse, auf die die Artikel…
Mit dieser Verordnung werden Sondermaßnahmen für den Bereich Landwirtschaft erlassen, um den Problemen abzuhelfen, die in den in Artikel 349 des Vertrags…
Von der ständigen Politik der Kommission, keine staatlichen Betriebsbeihilfen für die Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung und Beförderung von unter Anhang I…
Um die Versorgung der Regionen in äußerster Randlage mit wesentlichen landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu gewährleisten und die durch die äußerste Randlage…
Um das Ziel, die Preise in den Regionen in äußerster Randlage zu senken und dabei die durch die äußerste Randlage bedingten Mehrkosten zu verringern, wirksam zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.