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In der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 sind die jährlichen Höchstbeträge für die Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen festgelegt. Um der besonderen Umweltsituation bestimmter sehr empfindlicher Weidegebiete auf den Azoren und der Erhaltung des Landschaftsbildes, der biologischen Vielfalt und der traditionellen Merkmale der Landbaugebiete, vor allem der Terrassenkulturen auf Madeira und den Kanarischen Inseln, sowie der Erhaltung der Trockenmauern in den Regionen in äußerster Randlage Rechnung zu tragen, sollte für bestimmte Maßnahmen die Möglichkeit vorgesehen werden, diese Beträge bis auf das Doppelte anzuheben.
Ungeachtet des Artikels 39 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 können die im Rahmen der Beihilfe der Union möglichen jährlichen Höchstbeträge im Sinne…
Die den Maßnahmen gemäß Kapitel III für jedes Haushaltsjahr zugewiesenen Beträge dürfen folgende Beträge nicht überschreiten: — für die französischen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass a) die operationellen Programme zwei oder mehr Umweltmaßnahmen umfassen oder b) mindestens 10 % der Ausgaben im Rahmen…
Die Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sollten weiterhin eine herausragende Rolle bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen…
Die Erhaltung der Rebflächen, die auf Madeira und den Kanarischen Inseln die am weitesten verbreitete Kultur darstellen und für die Azoren von sehr großer…
Bei der Durchführung von Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Ermessensspielraum bezüglich des genauen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.