Art. 15 Abs. 2 32013R0229Maßnahmen
Der den Maßnahmen zugunsten der örtlichen landwirtschaftlichen Erzeugung gewidmete Teil des Programms umfasst mindestens Folgendes:
Art. 19 Abs. 2 32013R0228VERORDNUNG (EU) Nr. 228/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates
Die den Maßnahmen zugunsten der örtlichen landwirtschaftlichen Erzeugung gewidmeten Teile des Programms, die den Zielen von Artikel 2 Rechnung tragen, umfassen…
Art. 1 Abs. 4 32009R0491Besteht die einzige von einem Mitgliedstaat im Rahmen eines Stützungsprogramms getroffene Maßnahme in der Übertragung von Mitteln auf die…
Art. 3 Abs. 1 Buchst. b 32013R0228VERORDNUNG (EU) Nr. 228/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates
spezifische Maßnahmen zugunsten der örtlichen landwirtschaftlichen Erzeugung im Sinne von Kapitel IV.
Art. 17 Abs. 2 Buchst. a Ziff. iii 32021R0522VERORDNUNG (EU) 2021/522 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
förderfähige Maßnahmen, die unter Artikel 7 Absätze 3 und 4 fallen;