Erwägungsgrund 4 32013R0229
Um die Ziele der Regelung zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres effizienter verwirklichen zu können, sollte das Förderprogramm Maßnahmen enthalten, die die Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie die Erhaltung und Entwicklung der örtlichen landwirtschaftlichen Produktion gewährleisten. Es ist angezeigt, die Programmplanungsebene zu harmonisieren und das Konzept der Partnerschaft zwischen der Kommission und Griechenland systematisch anzuwenden. Die Kommission sollte Verfahren und Indikatoren annehmen, die die reibungslose Umsetzung und eine angemessene Überwachung des Programms gewährleisten.