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Die Probleme der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres werden durch deren geringe Größe noch verschärft. Um die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen zu gewährleisten, sollten diese Maßnahmen für alle Inseln des Ägäischen Meeres außer Kreta und Euböa (Evia) gelten.
Im Sinne dieser Verordnung gelten als „die kleineren Inseln“ alle Inseln des Ägäischen Meeres außer Kreta und Euböa (Evia).
Die grundlegenden Ziele, zu deren Verwirklichung die Regelung zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres beiträgt, sollten präzisiert werden.
Die besondere geografische Lage einiger kleinerer Inseln des Ägäischen Meeres verursacht höhere Transportkosten bei der Lieferung von Erzeugnissen, die zum…
Griechenland kann erklären, dass Rebflächen auf den Inseln des Ägäischen Meeres und den Ionischen Inseln Griechenlands mit Ausnahme von Kreta und Euböa nicht…
Um das Ziel einer Preissenkung auf den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres und eines Ausgleichs der durch die Insellage, die geringe Größe und die Entfernung…
Seit 2007 ist der Bedarf der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres an wesentlichen Erzeugnissen aufgrund der Zunahme des Tierbestands und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.