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Um das Ziel einer Preissenkung auf den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres und eines Ausgleichs der durch die Insellage, die geringe Größe und die Entfernung von den Absatzmärkten bedingten Mehrkosten zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unionserzeugnisse zu erhalten, sollten Beihilfen für die Belieferung dieser Inseln mit Unionserzeugnissen gewährt werden. Dabei sollte den Mehrkosten für die Verbringung auf die kleineren Inseln des Ägäischen Meeres und, wenn es sich um landwirtschaftliche Produktionsmittel oder zur Verarbeitung bestimmte Erzeugnisse handelt, den Mehrkosten infolge der Insellage, der geringen Größe und der Entfernung von den Absatzmärkten Rechnung getragen werden.
Sicherung der Versorgung der kleineren Inseln mit Erzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr oder zur Verarbeitung oder zum Einsatz als landwirtschaftliche…
Um das Ziel, die Preise in den Regionen in äußerster Randlage zu senken und dabei die durch die äußerste Randlage bedingten Mehrkosten zu verringern, wirksam zu…
Die besondere geografische Lage einiger kleinerer Inseln des Ägäischen Meeres verursacht höhere Transportkosten bei der Lieferung von Erzeugnissen, die zum…
Im Falle von Verarbeitungserzeugnissen sollten im Interesse eines Inselhandels der Handelsverkehr zwischen den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres genehmigt…
Von der ständigen Politik der Kommission, keine staatlichen Betriebsbeihilfen für die Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung und Beförderung von unter Anhang I…
Die Politik der Union zugunsten der örtlichen Produktion der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006 eingeführt worden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.