Erwägungsgrund 2 32013R0245
Die Verordnung (EG) Nr. 272/2009 der Kommission vom 2. April 2009 zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt enthält allgemeine Maßnahmen zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt. Insbesondere sind im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 Methoden festgelegt, unter anderem Technologien zur Erkennung von Flüssigsprengstoffen, damit das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG) in Sicherheitsbereichen und an Bord eines Luftfahrzeugs erlaubt werden kann.