Erwägungsgrund 7 32013R0245
Auf der Grundlage dieser Bewertung und insbesondere in Anbetracht des erheblichen Risikos für die Betriebsabläufe, falls alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele ab dem 29. April 2013 auf allen EU-Flughäfen obligatorisch auf Flüssigsprengstoffe kontrolliert werden müssten, ist die Kommission der Auffassung, dass dieser Termin durch eine schrittweise Aufhebung der Beschränkungen ersetzt werden sollte, bei der ein hohes Sicherheitsniveau und die reibungslose Abwicklung der Fluggastformalitäten in jeder Stufe, wie in den Durchführungsbestimmungen festgelegt, gewährleistet sind.