Erwägungsgrund 4 32013R0245
Mit der Verordnung (EU) Nr. 720/2011 der Kommission vom 22. Juli 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt hinsichtlich der schrittweisen Einführung von Kontrollen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen auf EU-Flughäfen wurde der Termin 29. April 2011 gestrichen, da Entwicklungen auf EU-Ebene und internationaler Ebene kurz vor dem 29. April 2011 gezeigt hatten, dass nur wenige Flughäfen tatsächlich in der Lage gewesen wären, Kontrollen einzurichten, und es für die Fluggäste möglicherweise nicht klar gewesen wäre, ob auf einem Drittlandsflughafen oder an Bord eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworbene Flüssigkeiten, Aerosole und Gele in Sicherheitsbereichen und an Bord von Luftfahrzeugen mitgeführt werden dürfen.