Erwägungsgrund 5 32013R0245
Technologische oder regulatorische Entwicklungen sowohl in der EU als auch auf internationaler Ebene können Auswirkungen auf die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 festgelegten Termine haben, und die Kommission kann bei Bedarf Überarbeitungsvorschläge unterbreiten, insbesondere unter Berücksichtigung der Einsetzbarkeit von Ausrüstungen und der Abwicklung der Fluggastformalitäten.