Erwägungsgrund 10 32013R0325
Darüber hinaus ist es erforderlich, die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 entsprechend den neuesten Angaben der Mitgliedstaaten für die zuständigen Behörden und der Anschrift der Europäischen Kommission zu aktualisieren.
Darüber hinaus ist es erforderlich, die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 entsprechend den neuesten Angaben der Mitgliedstaaten für die zuständigen Behörden und der Anschrift der Europäischen Kommission zu aktualisieren.