Erwägungsgrund 6 32013R0325
Im Hinblick auf die besonderen Umstände in Syrien sieht der Beschluss 2012/739/GASP die Einschränkung des Zugangs zu Flughäfen für von syrischen Luftverkehrsunternehmen durchgeführte reine Frachtflüge und jegliche von Syrian Arab Airlines durchgeführte Flüge vor.