Erwägungsgrund 4 32013R0325
Der genannte Beschluss sieht außerdem die Möglichkeit vor, die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen zu erlauben, wenn diese benötigt werden, um einer vor oder nach dem Datum der Benennung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder einer vor oder nach diesem Datum in einem Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung nachzukommen.