Erwägungsgrund 8 32013R0325
Der Beschluss 2013/109/GASP enthält zusätzliche Ausnahmen in Bezug auf den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe und die Ausfuhr von Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann, und in Bezug auf die Bereitstellung von technischer Hilfe.