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Die derzeitige Regelung weicht von dem im Zollkodex der Gemeinschaften vorgesehenen Grundsatz der elektronischen Vorlage von Sicherheitsdaten vor Versendung und vor Ankunft der Waren ab. Um effektive und effiziente Risikoanalysen und Kontrollen für Sicherheitszwecke zu ermöglichen, sollte Kroatien dafür sorgen, dass die Grenzübergangsstellen am Korridor von Neum über ausreichend Personal, Ausrüstung und Kontrollkapazitäten verfügen.
Kroatien gewährleistet, dass die Grenzübergangsstellen für den Ausgang aus seinem Gebiet und für den Wiedereingang in sein Gebiet für Waren, die durch den…
Zusätzlich zu dem Informationsaustausch für Sicherheitszwecke gemäß Artikel 4g Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit…
Nach den Artikeln 36a, 36b, 182a und 182b der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften…
Der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien gemäß der Entscheidung Nr. 70/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008…
Diese Verordnung legt die Vorschriften fest, nach denen a) auf die Anforderung einer summarischen Ausgangsanmeldung für Unionswaren, die das Hoheitsgebiet…
Der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien sollte mit einer harmonisierten und standardisierten Anwendung der Zollkontrollen durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.