Erwägungsgrund 4 32013R0509
Die alkoholischen Getränke im Sinne des polnischen Dekrets über Weinerzeugnisse werden nicht von der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse erfasst, da sie nicht unter eine der in Anhang XIb der genannten Verordnung aufgeführten Kategorien von Weinbauerzeugnissen fallen. Dementsprechend fallen auch aromatisierte Produkte im Sinne des polnischen Dekrets über Weinerzeugnisse nicht unter die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung aromatisierten Weines, aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails.