Erwägungsgrund 8 32013R0509
Die Zulassung der Verwendung von Zusatzstoffen in den Erzeugnissen im Sinne des polnischen Dekrets über Weinerzeugnisse führt nicht zu einer zusätzlichen Exposition der Verbraucher gegenüber diesen Stoffen und gibt daher keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken.