Erwägungsgrund 5 32013R0509
Die Verwendung von Zusatzstoffen in Erzeugnissen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird durch die Verordnung (EG) Nr. 606/2009 der Kommission vom 10. Juli 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbauerzeugniskategorien, der önologischen Verfahren und der diesbezüglichen Einschränkungen und ihre Durchführungsmaßnahmen zugelassen. Diese Rechtsakte gelten nicht für alkoholische Getränke im Sinne des polnischen Dekrets über Weinerzeugnissen.