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Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 auch für die Mitgliedstaaten gilt, die sich auf die Einführung des Euro vorbereiten. Sie sollte ab dem Tag des Beschlusses des Rates gelten, der die für die betreffenden Mitgliedstaaten geltenden Ausnahmeregelungen bezüglich der Einführung des Euro aufhebt.
Die Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 gilt für das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, der den Euro noch nicht eingeführt hat, ab dem Datum des gemäß Artikel 140…
Nach dem aufgrund von Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags erlassenen Beschluss 2010/416/EU des Rates vom 13. Juli 2010 über die Einführung des Euro durch Estland…
Nach dem Beschluss 2010/416/EU des Rates vom 13. Juli 2010 gemäß Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung des Euro durch Estland am 1. Januar 2011…
Nach Artikel 1 des Beschlusses 2010/416/EU des Rates vom 13. Juli 2010 gemäß Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung des Euro in Estland am 1.…
Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro sieht vor, dass der Euro an die Stelle der Währungen der Mitgliedstaaten…
Nach dem Beschluss 2013/387/EG des Rates vom 9. Juli 2013 über die Einführung des Euro durch Lettland am 1. Januar 2014 erfüllt Lettland die notwendigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.