Art. 1 Nr. 95 32019R0876Artikel 392 erhält folgende Fassung: „Artikel 392 Begriffsbestimmung eines Großkredits Die Risikoposition eines Instituts gegenüber einem Kunden oder einer…
Art. 5 Nr. 1 CRRBesondere Begriffsbestimmungen für Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko
Risikoposition einen Aktivposten (Vermögenswert) oder einen außerbilanziellen Posten;
Art. 9 Abs. 2 32016R0445VERORDNUNG (EU) 2016/445 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 14. März 2016 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume (EZB/2016/4)
Die in Artikel 400 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Risikopositionen sind unter den in Artikel 400 Absatz 3 der Verordnung…
Art. 2 Nr. 42 32025R1355VERORDNUNG (EU) 2025/1355 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. Juli 2025 zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (EZB/2025/22) (Neufassung)
„Kreditrisikoposition“ ein Betrag oder Wert, bei dem das Risiko besteht, dass der Teilnehmer diesen weder zum Fälligkeitstermin noch zu einem späteren Zeitpunkt…
Art. 1 Nr. 10 32026D2036BESCHLUSS (EU) 2026/2036 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. August 2026 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen über wesentliche Änderungen von Ratingsystemen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko (EZB/2026/19)
„risikogewichteter Positionsbetrag“ der Betrag, der sich aus der Anwendung der Risikogewichte ergibt, die dem Kreditrisiko für die Risikopositionen gemäß Teil 3…