Erwägungsgrund 65 CRR
Die Bestimmungen zur vorsichtigen Bewertung des Handelsbuchs sollten für alle zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Instrumente gelten, unabhängig davon, ob sie im Handels- oder im Anlagebuch von Instituten erfasst sind. Es sollte klargestellt werden, dass in Fällen, in denen die vorsichtige Bewertung einen niedrigeren als den tatsächlich angesetzten Buchwert zur Folge hätte, der absolute Wert der Differenz von den Eigenmitteln abgezogen werden sollte.