Erwägungsgrund 10 32013R0605
2010 und 2011 hat die Kommission im Rahmen der verpflichtenden Folgenabschätzung eine öffentliche Konsultation durchgeführt, um Informationen über die am besten geeignete Art und Weise der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 zu erhalten. Die Kommission kam in ihrer Folgenabschätzung zu dem Ergebnis, dass jene Verordnung vorsehen sollte, dass alle Haie mit unversehrten Flossen am Körper angelandet werden, um sicherzustellen, dass das grundlegende Ziel der Erhaltung der Haibestände erreicht wird.