Erwägungsgrund 7 32013R0605
Angesichts des im Jahr 1999 von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) verabschiedeten Internationalen Aktionsplans für die Erhaltung und Bewirtschaftung von Haien sollte die Union alle erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der Haie und zur Verringerung von Abfällen und Rückwürfen bei Haifängen ergreifen. In seinen Schlussfolgerungen vom 23. April 2009 befürwortete der Rat die allgemeine Herangehensweise und die spezifischen Ziele der Union, wie in der einschlägigen Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2009 über einen Aktionsplan der Europäischen Gemeinschaft für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Haibestände ausgeführt. Der Rat forderte die Kommission auch auf, besonderes Augenmerk auf das Abtrennen von Haifischflossen zu legen und möglichst bald einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2003, insbesondere hinsichtlich der abweichenden Regelungen und der diesbezüglichen Verfahrensweisen, vorzulegen.