Erwägungsgrund 10 32013R0666
Eine Überprüfung dieser Verordnung ist spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten vorgesehen, und zwei ihrer Bestimmungen sollen bis zum 1. September 2016 überprüft werden.
Eine Überprüfung dieser Verordnung ist spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten vorgesehen, und zwei ihrer Bestimmungen sollen bis zum 1. September 2016 überprüft werden.