Erwägungsgrund 6 32013R0666
Sie zeigt ferner, dass Anforderungen an andere Ökodesign-Parameter, die in Anhang I Teil 1 der Richtlinie 2009/125/EG genannt werden, im Falle von Staubsaugern nicht erforderlich sind.
Sie zeigt ferner, dass Anforderungen an andere Ökodesign-Parameter, die in Anhang I Teil 1 der Richtlinie 2009/125/EG genannt werden, im Falle von Staubsaugern nicht erforderlich sind.