Erwägungsgrund 4 32013R0666
Nasssauger, kombinierte Nass- und Trockensauger, Saugroboter, Industriestaubsauger, Zentralstaubsauger, akkubetriebene Staubsauger und Bohnermaschinen sowie Staubsauger für den Außenbereich weisen besondere Merkmale auf und sollten daher vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden.