Erwägungsgrund 2 32013R0685
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 enthält eine Liste der zugelassenen Übergangsstellen zwischen den Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, und den Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern eine tatsächliche Kontrolle ausübt. Im Laufe der Jahre hat sich mit der wachsenden Zahl der zugelassenen Übergangsstellen auch die Zahl der Überquerungen erhöht.