Erwägungsgrund 3 32013R0685
Um das Leben der Menschen in abgelegenen Gebieten Zyperns zu erleichtern, muss die Verbringung von Waren aus den Landesteilen unter der tatsächlichen Kontrolle der Regierung der Republik Zypern und — nach ihrer Durchfuhr durch die Landesteile, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt — ihre Rückverbringung in jene Landesteile an den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 aufgeführten Übergangsstellen geregelt werden.