Erwägungsgrund 6 32013R0713
Da die Fangsaison 2013/14 jetzt beginnt, sollte diese Verordnung für die Zwecke der jährlichen Fangmengen so bald wie möglich nach der Veröffentlichung in Kraft treten und ab dem 1. Juli 2013 gelten —
Da die Fangsaison 2013/14 jetzt beginnt, sollte diese Verordnung für die Zwecke der jährlichen Fangmengen so bald wie möglich nach der Veröffentlichung in Kraft treten und ab dem 1. Juli 2013 gelten —