Gesetze
Gesetz wird geladen …
Während einer Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2014 dürfen Sendungen mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs, denen eine vor dem 1. Dezember 2013 gemäß einem der Muster in Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 vor den mit der vorliegenden Verordnung eingeführten Änderungen ausgestellte Bescheinigung beiliegt, weiterhin in die Union eingeführt werden.
Während einer Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2012 werden Sendungen mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, denen eine Veterinärbescheinigung, eine…
Während einer Übergangsfrist bis zum 26. Dezember 2013 werden Sendungen mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, denen eine ausgefüllte und…
Für eine Übergangszeit bis zum 31. Januar 2012 werden Sendungen mit nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten ausgeschmolzenen Fetten für bestimmte…
2. Während eines Übergangszeitraums bis zum 31. Juli 2010 dürfen folgende Sendungen, für die eine Genusstauglichkeitsbescheinigung gemäß dem Muster in der…
In der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des…
Erzeugnisse tierischen Ursprungs mit einem gemäß Anhang II Abschnitt I Teil B Nummer 8 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 vor dem 1. November 2009 angebrachten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.