Erwägungsgrund 2 32021R1891
In Anhang XIV Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sind die spezifischen Anforderungen für die Einfuhr in und die Durchfuhr durch die Union von Sendungen mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere, ausgenommen Pelztiere, festgelegt. Solche Sendungen müssen unter anderem den Bestimmungen in Abschnitt 1 Tabelle 2 jenes Kapitels genügen.