Erwägungsgrund 11 32013R0851
Auf Antrag von Kraft Foods Europe — Biscuits R&D gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe zu den Wirkungen langsam verdaulicher Stärke (slowly digestible starch, SDS) in stärkehaltigen Lebensmitteln und zur Reduzierung postprandialer glykämischer Reaktionen abzugeben (Anfrage Nr. EFSA-Q-2010-00966). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe lautete wie folgt: „Langsam verdauliche Stärke liefert Kohlenhydrate, die regelmäßig und kontinuierlich absorbiert und freigesetzt werden. Sie tragen zu einer mäßigen postprandialen glykämischen Reaktion bei.“