Erwägungsgrund 15 32013R0851
Auf Antrag von Barry Callebaut Belgium nv gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe zu den Wirkungen von Kakaoflavanolen auf die endothel-abhängige Gefäßerweiterung abzugeben (Anfrage Nr. EFSA-Q-2012-00002). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe lautete: „Kakaoflavanole fördern die Erhaltung der endothel-abhängigen Gefäßerweiterung, die zu einem gesunden Blutfluss beiträgt“.