Erwägungsgrund 4 32013R0883
Die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde zur Regelung der vom Amt durchgeführten Untersuchungen erlassen. Im Hinblick auf eine größere Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeiten des Amtes und im Lichte der Evaluierung seiner Tätigkeit durch die Unionsorgane, insbesondere des Evaluierungsberichts der Kommission vom April 2003 und der Sonderberichte Nr. 1/2005 und Nr. 2/2011 des Rechnungshofes zur Verwaltung des Amtes, ist eine Überarbeitung des derzeitigen Rechtsrahmens erforderlich.