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Zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission sollte einmal jährlich ein Meinungsaustausch erfolgen. Der Meinungsaustausch sollten unter anderem die vorrangigen strategischen Ziele der Untersuchungspolitik und die Wirksamkeit der Tätigkeit des Amtes hinsichtlich der Ausübung seines Mandats umfassen, ohne dass in irgendeiner Form die Unabhängigkeit des Amtes bei der Durchführung seiner Untersuchungen beeinträchtigt wird. Der Meinungsaustausch sollte auf fachlicher Ebene vorbereitet werden, was — soweit erforderlich — auch ein vorbereitendes Treffen zwischen den zuständigen Dienststellen der betroffenen Organe mit einschließen sollte. Bei den Beratungen über die Wirksamkeit der Tätigkeit des Amtes hinsichtlich der Ausübung seines Mandats sollten die an dem Austausch beteiligten Organe in der Lage sein, statistische Angaben zu den Folgemaßnahmen zu den Untersuchungen des Amtes und den durch das Amt übermittelten Informationen zu erörtern.
Im Rahmen des in Absatz 1 genannten Ziels kann jedes Thema, auf das sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission einigen, Gegenstand des…
Einmal jährlich findet in einer Sitzung des Mittelmeer-Ausschusses ein Meinungsaustausch anhand eines Berichts des Vertreters der Kommission über die vorläufige…
Es ist wichtig, eine wirksame Kommunikation und einen wirksamen Meinungsaustausch zwischen der Kommission einerseits und dem Europäischen Parlament und dem Rat…
Der Austausch von Informationen über die Ziele und die Aktionen, die die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Aktionsplänen festlegen, ist für die Verwirklichung…
Der Überwachungsausschuss nimmt mindestens einen Tätigkeitsbericht pro Jahr an, der sich insbesondere mit der Bewertung der Unabhängigkeit des Amtes, der…
Außerdem hat sich aus der Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung ein engerer Dialog mit dem Europäischen Parlament ergeben. Zwar wird festgestellt, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.