Erwägungsgrund 16 32013R0883
Es sollten klare Regeln festgelegt werden, durch die sowohl die vorrangige Zuständigkeit des Amtes für interne Untersuchungen zu die finanziellen Interessen der Union berührenden Sachverhalten bestätigt wird als auch den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen ermöglicht wird, rasch die Untersuchung von Fällen aufzunehmen, bei denen das Amt beschließt, nicht tätig zu werden.