Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Generaldirektor sollte den Überwachungsausschuss regelmäßig über diejenigen Fälle, in denen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten Informationen übermittelt worden sind, sowie über die Gesamtzahl der Fälle des Amtes unterrichten, in denen dieselben Justizbehörden des betreffenden Mitgliedstaats im Anschluss an eine durch das Amt durchgeführte Untersuchung Folgemaßnahmen durchgeführt haben.
Übermittelt der Generaldirektor den Justizbehörden des betroffenen Mitgliedstaats Informationen, die das Amt im Zuge interner Untersuchungen erlangt hat, so…
Der Generaldirektor unterrichtet den Überwachungsausschuss regelmäßig über die Tätigkeiten des Amtes, dessen Wahrnehmung seiner Untersuchungsbefugnisse und die…
Unbeschadet der Artikel 10 und 11 übermittelt der Generaldirektor den Justizbehörden des betroffenen Mitgliedstaats die im Laufe interner Untersuchungen vom Amt…
Wird festgestellt, dass im Abschlussbericht einer internen Untersuchung aufgedeckte Sachverhalte ein Strafverfahren nach sich ziehen könnten, so sollte dies den…
Der Generaldirektor sollte sicherstellen, dass alle der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Informationen im Einklang mit den legitimen Rechten der…
Nach Abschluss einer vom Amt durchgeführten Untersuchung wird unter der verantwortlichen Leitung des Generaldirektors ein Bericht erstellt. Dieser Bericht gibt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.