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Bei den Durchführungsmaßnahmen für die Erstellung von Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten die potenzielle Belastung für Bildungseinrichtungen und Einzelpersonen sowie die jüngste Vereinbarung zwischen dem Statistischen Institut der Unesco (UIS), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Kommission (Eurostat) über die Konzepte und Definitionen, die Datenverarbeitung, die Periodizität und die Fristen für die Übermittlung der Ergebnisse berücksichtigt werden.
Die Kommission (Eurostat) erhebt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Statistik der…
Für die Entwicklung von Strategien im Bereich der Bildung und des lebenslangen Lernens und für die Beobachtung der Fortschritte bei ihrer Umsetzung sind…
Für die Erstellung von Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (Bereich 1 der Verordnung (EG) Nr. 452/2008) müssen Bestimmungen zur…
für den Bereich 1: die jüngsten Vereinbarungen zwischen UIS, OECD und Kommission (Eurostat) über die Konzepte und Definitionen, das Datenerhebungsformat, die…
Bezüglich der Qualität der für die Erstellung von europäischen Statistiken über die betriebliche Bildung zu erhebenden und zu übermittelnden Daten, des…
Bei der Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten die statistischen Stellen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.