Erwägungsgrund 6 32008R0452
Der Rat hat am 24. Mai 2005 Schlussfolgerungen „zu neuen Indikatoren im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung“ angenommen. Darin hat er die Kommission aufgefordert, ihm für neun bestimmte Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung Strategien und Vorschläge für die Entwicklung neuer Indikatoren zu unterbreiten, und dabei betont, dass die Entwicklung neuer Indikatoren unter uneingeschränkter Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer Bildungssysteme erfolgen und weder zu einer ungebührlichen Verwaltungs- oder Finanzlast für die betroffenen Einrichtungen und Institutionen noch automatisch zu einer Erhöhung der Zahl der zur Fortschrittsbeurteilung verwendeten Indikatoren führen solle.