§ 25 WeinÜVWeinüberwachungsverordnungZulassung zur Einfuhr, amtliche Untersuchung und PrüfungZitatstelle…Zollverfahren zur Lagerung, zur aktiven Veredelung oder zur vorübergehenden Verwendung im Sinne von Artikel 210 Buchstabe b, c und d der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 in der Fassung vom 23. November 2022 abgefertigt…Weinüberwachungsverordnung
§ 25 WeinÜVWeinüberwachungsverordnungZulassung zur Einfuhr, amtliche Untersuchung und PrüfungZitatstelle…aktiven Veredelung oder zur vorübergehenden Verwendung im Sinne von Artikel 210 Buchstabe b, c und d der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 in der Fassung vom 23. November 2022 abgefertigt werden,…Weinüberwachungsverordnung
§ 25 WeinÜVWeinüberwachungsverordnungZulassung zur Einfuhr, amtliche Untersuchung und PrüfungZitatstelle…Veredelung oder zur vorübergehenden Verwendung im Sinne von Artikel 210 Buchstabe b, c und d der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 in der Fassung vom 23. November 2022 abgefertigt werden, so kann die Entscheidung über die…Weinüberwachungsverordnung
Art. 2 32019R0880VERORDNUNG (EU) 2019/880 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über das Verbringen und die Einfuhr von KulturgüternBegriffsbestimmungenZitatstelledie Überführung von Kulturgütern in eines der folgenden besonderen Verfahren gemäß Artikel 210 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013:VERORDNUNG (EU) 2019/880 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern
Art. 2 32025R0041VERORDNUNG (EU) 2025/41 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) (Neufassung)BegriffsbestimmungenZitatstelle…der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 oder deren Überführung in ein besonderes Verfahren nach Artikel 210 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013;VERORDNUNG (EU) 2025/41 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) (Neufassung)